Mit einem überarbeitenden Tarif reagiert die HDI Versicherung AG auf steigende Haftungsrisiken für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. So sind in der neuen Vermögensschaden-Haftpflicht Cyber-Drittschäden aus der beruflichen Tätigkeit g bereits generell mitversichert. Dieser Schutz kommt beispielsweise zum Tragen, wenn sensible Daten des Mandanten verloren gehen oder Datenschutzbestimmungen verletzt werden. Als Ergänzung lassen sich jetzt insbesondere auch Cyber-Eigenschäden, etwa durch Hacker-Angriffe, optional mitversichern.
Selbstbehalte und Existenzgründer-Rabatt
Die Selbstbehalte hat die HDI flexibel gestaltet. Hier kann die Kanzlei zwischen einem festen Selbstbehalt und einer prozentualen Selbstbeteiligung mit festgelegter Höchstgrenze wählen. Und Existenzgründer schließlich zahlen im Rahmen eines neuen Umsatztarifs für Kleinpraxen im ersten Versicherungsjahr – unabhängig vom Umsatz – lediglich den jeweiligen Mindestbeitrag. Außerdem entfällt der Selbstbehalt innerhalb der ersten drei Jahre nach der Erstzulassung.(bh)
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